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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines

DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND GRUNDLAGE ALLER GESCHÄFTE VON JEDE.CODES UND DIE EINZIG GÜLTIGEN.

Nebenabsprachen bedürfen stets der Niederschrift.

§1 Auftragsrahmen

Ein Angebot ist bis zur Beauftragung freibleibend. Damit dieses zustande kommt, ist sowohl die schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber, als auch eine Auftragsbestätigung durch jedoCodes erforderlich. Sollte eine Anzahlung vereinbart worden sein, so beginnt der Auftrag nicht vor Geldeingang.

Mit der Erbringung der angebotenen Leistungen gilt das Projekt als beendet. Nach Projektende hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von 21 Tagen Mängel zu beanstanden.

Diese Frist endet automatisch, wenn das Ergebnis des Angebots produktiv verwendet wird.

§2 Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinerseits für einen reibungslosen Projektablauf zu sorgen. Dazu gehört, alle notwendigen Materialien zeitnah zur Verfügung zu stellen und Mängel unverzüglich aufzuzeigen. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann es zu Verzögerungen im Projektplan kommen, auch über den eigentlichen Zeitraum der Verzögerung hinaus.

Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde, Zwischenergebnisse zeitnah abzunehmen, um den Projektablauf nicht zu gefährden. Unwesentliche Mängel stellen keinen Grund zur Nichtabnahme dar. Legt der Kunde nach Lieferung eines Zwischenergebnisses nicht innerhalb von 7 Tagen Einspruch ein, gilt ein Zwischenergebnis als abgenommen.

Dem Kunden ist bekannt, dass das Betreiben einer Website mit Risiken verbunden ist. Rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern und bisher unbekannte Sicherheitslücken in der verwendeten Software bekannt werden. Er trägt die Verantwortung für das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und einer regelmäßigen Aktualisierung der verwendeten Systeme.

Der Kunde hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter zum Treffen der von ihnen getroffenen Entscheidungen berechtigt sind.

Werden alle vereinbarten Auflagen erfüllt, so trägt der Kunde das Risiko des Nichtgefallens.

§3 Lizenzen

Der Kunde verantwortet, dass für von Ihm bereitgestellte Materialien alle notwendige Lizenzen vorliegen und keine Patente oder Rechte Dritter verletzt werden. jedoCodes übernimmt keinerlei Überprüfung der Projektergebnisse auf Marken- oder Patentrechtsverletzung.

Mit der vollständigen Bezahlung fallen dem Kunden nicht-exklusive, uneingeschränkte Nutzungsrechte zu. Dies umfasst alle Dateien und Arbeitsergebnisse, die zum Betrieb und der Nutzung des Projektes notwendig sind. Hiervon ausgeschlossen sind die offenen Arbeitsdaten.

jedoCodes ist nicht zur Aufbewahrung der Projektdateien verpflichtet und hat darüber hinaus das Recht mit der geleisteten Arbeit auf der eigenen Webseite zu werben.

§4 Haftung

jedoCodes hat stets den Anspruch, seinen Kunden das bestmögliche Ergebnis und eine hohe Qualität zu liefern. Leider sind Fehler nie ganz auszuschließen.

jedoCodes haftet maximal in Höhe der Auftragssumme und nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für Fehler Dritter haftet jedoCodes somit nicht.

Kommt es zu Verzögerungen durch höhere Gewalt, so ist ein angemessener Aufschub zu gewähren.

§5 Zahlungsbedingungen

Angebote verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, als Kostenschätzung und können im Laufe des Projektes korrigiert werden – in beide Richtungen. So lässt sich flexibel auf zuvor nicht geplante Projektänderungen reagieren.

Alle Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Nettoangaben. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht berechnet!.

Nach Projektende wird die Auftragssumme unverzüglich in Rechnung gestellt. Bei Projekten die sich über mehrere Monate erstrecken, wird, falls nicht anders vereinbart, jeweils zum Monatsende eine Abschlagsrechnung gestellt. Bei Aufträgen, die in zur Umsetzung eines agilen Projektverlaufes in Sprints durchgeführt werden, ist der jeweils nächste Sprint im Voraus zu bezahlen.

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist 14 Tage nach Rechnungsstellung die Auftragssumme nicht beglichen, können Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszins berechnet werden.

Kommt ein beauftragtes Projekt ganz oder in Teilen nicht zustande, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Bereits geleistete Arbeiten werden voll berechnet.

Skonto wird nicht gewährt.

§6 Reisekosten

Reise- und Übernachtungskosten werden mit dem Kunden abgestimmt und bis zu einem Gesamtbetrag von 500 € Netto ausgelegt.

Bei Anreise mit dem Auto wird eine Pauschale von 0,30 €/km, bei allen anderen Reiseformen die damit verbunden Kosten in Rechnung gestellt. Die aufgewendete Reisezeit wird zum halben Stundensatz berechnet.

§7 Fremdleistungen

Zur Unterstützung bei der Auftragserfüllung kann jedoCodes jederzeit Dritte beauftragen. Dabei wird sichergestellt, dass die Qualität dadurch nicht negativ beeinflusst wird.

Bei der Beauftragung von Dritten im Namen des Kunden (Freelancer, Fotografen, Hoster etc.) berechnet jedoCodes 15 % des Auftragswertes als Abwicklungspauschale für Organisation und Abstimmungen.

§8 Schlussbestimmungen

Beide Parteien erklären sich einverstanden, dass im Falle von Differenzen vor der Einleitung rechtlicher Schritte, die andere Seite hiervon in Kenntnis gesetzt und eine angemessene Zeit zur Nachbesserung eingeräumt wird.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jedoCodes, wenn nicht anders vereinbart, mit dem abgeschlossenen Projekt auf der eigenen Webseite wirbt.

Sollten aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Lücken dieser AGB werden durch Auslegung so gefüllt, dass sie dem wirtschaftlichen Zweck des Auftrags Rechnung tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von jedoCodes. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: September 2023